Um die Teilnahme an den Leistungen zur Nachsorge zu fördern, wird von den Trägern der Rentenversicherung auf Antrag des Versicherten eine Fahrkostenpauschale erstattet.
Nachdem die T-RENA VO erstellt wurde, navigiert man erneut zur Änderungsfunktion. An dieser Stelle kann festgelegt werden, auf welche Weise die Fahrtkosten erstattet werden sollen.
a) Antrag durch den Teilnehmer selbst Mit dieser Auswahl wird der Fahrtkostenantrag nicht automatisch abgerechnet, sondern muss ausgedruckt und dem Teilnehmer ausgehändigt werden. Es wird ein Blankobogen erstellt, in den die erforderlichen Daten und Einheiten eingetragen werden müssen.

Mit dieser Auswahl wird der Fahrtkostenantrag automatisiert bei der Abrechnung an die Deutsche Rentenversicherung übermittelt und dem Teilnehmer von der DRV ausgezahlt.

c) Erstattung durch Nachsorgeanbieter Mit dieser Auswahl wird die Fahrtkostenpauschale vom Nachsorgeanbeiter ausgezahlt. Der Fahrtkostenantrag wird automatisiert bei der Abrechnung an die Deutsche Rentenversicherung übermittelt und an den Nachsorgeanbieter zurückgezahlt.
Bei allen Varianten muss die Unterschrift des Patienten hinterlegt werden:
