Kann eine vorzeitig beendete Rehasportverordnung wieder aktiviert werden?

Ein:e Teilnehmer:in hat eine längere Trainingspause eingelegt, wodurch die noch nicht abgelaufene Rehasportverordnung deaktiviert wurde. Nun möchte der/die Teilnehmer:in das Training wieder aufnehmen.

Es ist entscheidend, mit Ihrer Krankenkasse zu klären, ob das Training trotz einer Unterbrechung gemäß der Rehasportverordnung (die noch nicht abgelaufen ist) fortgesetzt werden kann. Sollte dies möglich sein, kann die Verordnung erneut aktiviert werden.

Klicken Sie auf die deaktivierte/abgelaufene Rehaverordnung und aktivieren Sie anschließend die Reha VO.

 

 

Falls die Krankenkasse die Fortsetzung der Rehasportverordnung ablehnt, sollte der Teilnehmer/die Teilnehmerin eine neue Verordnung beantragen.