Wie rechne ich beitragspflichtige Kurse ab?
Wenn Leistungen beitragspflichtig angeboten werden, die die Teilnehmer selbst zu zahlen haben, gibt es verschiedene Varianten, dies in myYOLO anzulegen.
1. Verträge (V)
Verträge können mit verschiedenen Laufzeiten und Fälligkeiten angelegt werden, die je nach Gestaltung regelmäßig fällig werden.
2. Tageskarten (K)
Diese Vertragsform beinhaltet eine bestimmte Anzahl an Trainingseinheiten oder Kursteilnahmen, die innerhalb eines gesetzten Zeitraums absolviert werden können und einen festen, einmaligen Beitrag haben.
Kursgebühren
Beim Besucher von gewissen Kursen können zusätzliche Kosten pro Besuch anfallen wie z.B. Schwimmbadgebühren. Bei der Kursanlage können Beiträge bestimmt werden, die pro erfolgten Kursbesuch (Anwesenheiten) berechnet werden. Diese Kursgebühren werden immer zum Zeitpunkt der Vertragsbuchung fällig und gehen mit der absolvierten Anzahl an Terminen als Forderung gegen den Kursteilnehmer ein.
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Einmalige Gebühren und Zahlungen
Wenn einmalige Gebühren oder Zahlungen berechnet werden sollen, bieten sich drei Modelle an:
1. Bei der Anlage einer neuen Verordnung
2. Bei der Anlage eines neuen Vertrages

3. Eintrag in das Konto des Teilnehmenden
Im Personenstammdatenblatt befindet sich unten links der Button "Konto", darunter steht der aktuelle Kontostand. Einmalige Forderungen können hier entweder mit oder ohne Fälligkeitsdatum eingetragen werden, aber auch Gutschriften zugunsten des Mitglieds.

Alle Varianten können als SEPA-Lastschrift über die Vertragsbuchung gezogen werden.