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Was ist T-RENA? Grundlagen

Die DRV hat ihr Rahmenkonzept T-RENA überarbeitet und gilt ab 01.01.2026 (Trainingstherapeutische Rehabilitationsnachsorge).

T-RENA Grundlagen

T-RENA ist eine Leistung der Deutschen Rentenversicherung und wird in der Regel einer Person verordnet, die vorher in einer medizinischen Rehabilitationseinrichtung war. Nach der medizinischen Rehabilitation dient T-RENA dazu, den Patienten dabei zu unterstützen, wieder in den beruflichen Alltag zurückzukehren. Voraussetzung ist, dass der Patient bereits so weit genesen ist, dass ein stationärer Aufenthalt oder eine vollständige tagesambulante Rehabilitation nicht mehr erforderlich ist.

Die T-RENA-Verordnung wird in der medizinischen Rehabilitationseinrichtung ausgestellt. Hierbei erhält der Sportler eine Kostenübernahmebescheinigung von der Deutschen Rentenversicherung, die es ihm ermöglicht, sich bei einem Nachsorgedienstleister, also der Einrichtung, die T-RENA anbietet, vorzustellen. Das Training soll idealerweise innerhalb 4 Wochen (spätestens 6 Wochen) nach Reha-Ende begonnen werden (Fachkonzept 2025).

Während ihres Aufenthalts in der medizinischen Rehabilitationseinrichtung erhalten die Patienten bereits Hinweise zu geeigneten Trainingsorten für die T-RENA. Zudem haben sie die Möglichkeit, auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung nach ihrem Wohnort und in einem festgelegten Umkreis gezielt nach passenden Anbietern von T-RENA-Angeboten zu suchen.

FAQ Deutsche Rentenversicherung zu T-RENA

 

T-RENA Fachkonzept ab 01.01.2026

Änderungen:

  • Jede Verordnung (VO) läuft künftig automatisch über 12 Monate; ein Verlängerungsantrag ist nicht mehr erforderlich.
  • Die Anzahl der Trainingseinheiten wird auf 39 + 1 angepasst, bei Durchführung als Einzeltermine auf 18 Einheiten ohne separaten Einweisungstermin (neue Formulare sind für Dezember angekündigt).
  • Die bisherige Unterbrechungsfrist von 6 Wochen entfällt.
  • Der späteste Beginn der T‑RENA wird von bislang 6 Wochen auf bis zu 3 Monate nach Ende der medizinischen Rehabilitation verlängert.
  • Bei einem ersten Wechsel des T-RENA®-Anbieters ist im Rahmen der weitergeführten Nachsorgeleistung ein verkürztes Einweisungstraining à 20 Minuten bei dem neuen Anbieter möglich. 

Übergangsregelung:

Bis zum 31.12.2025 werden weiterhin T‑RENA‑Verordnungen nach dem bisherigen Fachkonzept ausgestellt. Beginnt die Teilnahme im Jahr 2025, gelten alle bisherigen Regelungen (inklusive Verlängerungsantrag). Beginnt die Teilnahme erst im Jahr 2026, gelten – auch bei einer „alten“ Verordnung – bereits die neuen Regelungen.

 

Fachkonzepte T-RENA bis 2025/ab 2026 (PDF)

 

T-RENA Fachkonzept bis 31.12.2025

Zu Beginn der T-RENA-Versorgung findet ein Einweisungstermin statt, in dem die Anamnese sowie die individuelle Trainingsplanung durchgeführt werden. Dieser Termin dauert eine Stunde und wird mit 53 Euro vergütet. Im Anschluss daran erfolgen 26 Trainingseinheiten in einer Gruppe von bis zu 12 Personen, bei denen gezielt Geräte zum Einsatz kommen. Dies unterscheidet sich deutlich vom Rehasport, wo die Nutzung von Geräten eingeschränkt ist. In Ausnahmefällen kann die T-RENA-Versorgung auch in 12 Einzelterminen von jeweils 15 bis 20 Minuten durchgeführt werden, jedoch bieten nur wenige Anbieter diese Option an.

Nach diesen 26 Einheiten in einer Gruppe kann der Nachsorgedienstleister gemeinsam mit dem Patienten eine Verlängerung beantragen. Hierbei entfällt der Einweisungstermin von 60 Min und es werden rein 26 weitere Termin übernommen. Die 26 Einheiten werden pro Einheit mit 9,53 Euro vergütet.  

Bei einem Verlängerungsantrag erhalten weder der Nachsorgedienstleister noch der Patient ein Genehmigungsschreiben. Stattdessen wird lediglich eine Rückmeldung gegeben, falls der Antrag nicht genehmigt wird. Ansonsten kann die Behandlung fortgesetzt werden, solange keine Widerrufung erfolgt.