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Rehasportverordnung der Deutschen Rentenversicherung anlegen

Möchten Sie eine Rehasportverordnung der Deutschen Rentenversicherung anlegen?

Die Rehasportverordnung der Deutschen Rentenversicherung wird ähnlich wie eine Verordnung der Krankenkasse erstellt:

Rehasportverordnung anlegen

Bemerkungen:

1. Bei Anlage der Rehaverordnung der DRV muss „keine Private Krankenkasse“ angegeben werden. Bei der Abrechnung wird die Dt. Rentenversicherung anhand der IK-Nr. herausgefiltert und läuft über die "private Abrechnung"                            Private Abrechnung und Abrechnung der Deutschen Rentenversicherung 

Die Abrechnung der Rehasportverordnung der Deutschen Rentenversicherung ist erst möglich, nachdem die Verordnung abgeschlossen wurde.

3. Das Genehmigungsdatum kann als das Datum der ersten Trainingseinheit festgelegt werden, da die Verordnung nur für 6 Monate gültig ist. Es ist wichtig, dass der Patient innerhalb von 3 Monaten nach Erhalt der Verordnung mit dem Training beginnt.

2. Je nach Rezeptausstellung wird die Anzahl der Einheiten festgelegt:                             1  Mal pro Woche entspricht ca. 26 Einheiten in 6 Monaten oder                                             2 Mal pro Woche entspricht ca. 52 Einheiten in 6 Monaten.