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Die "private" Rehasport-Verordnung - Selbstzahler

Allgemeine Hinweise über Privatversicherte und Selbstzahler im Rehasport.

Bekommt ein Privatpatient eine ärztliche Rehaverordnung für den Reha-Sport, führt dies, anders als bei gesetzlich versicherten Patienten, nicht zu einer direkten Abrechnung zwischen Ihnen und der Krankenversicherung. Der Vertrag über die Leistung von Rehasport kommt direkt zwischen Rehasportanbieter und Rehasportler zustande.

Sie rechnen direkt mit dem privatversicherten Rehasportler ab. Diese Rechnung kann er/sie bei der Krankenkasse einreichen, bezahlt sie zunächst aber selbst.

Für den privatversicherten Rehasportler sollte eine Kostenübernahme durch die private KV abgeklärt sein, die KV nicht verpflichtet ist, die Kosten für Rehasport zu übernehmen. Es hängt vielmehr an den vertraglichen Vereinbarungen mit der Kasse.

Aus diesen Gründen gibt es für die Verschreibung von Rehasport auch kein Formular für den Arzt.

 

Anlegen einer "privaten" Rehasport-Verordnung für Selbstzahler

Solche Verordnungen werden genauso angelegt wie die der Krankenkassen. Nur der zugewiesene Kostenträger (in der Verordnung) muss auf "privat" gestellt sein. Dann sortiert myYOLO bei der privaten Abrechnung diesen dort hinein.

Die Person mit einer solchen Verordnung wird genauso wie andere Rehasportler in Kurse eingefügt und unterschreibt seine Termine. Nach der Abrechnung kann ein Teilnahmebogen mit den unterschriebenen Terminen ausgestellt werden.

s. Abrechnung privater Verordnungen

Private Reha-Verordnung anlegen